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   BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00   

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https://dejure.org/2000,9244
BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00 (https://dejure.org/2000,9244)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 1 C 3.00 (https://dejure.org/2000,9244)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 1 C 3.00 (https://dejure.org/2000,9244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiladungspflicht politischer Parteien - Antragserfordernis auf endgültige Festsetzung und Auszahlung der staatlichen Mittel für Parteien - Verfassungsmäßigkeit des in § 19 Abs. 1 Parteiengesetz (PartG) verankerten Antragserfordernis und der Rechtsfolgen und Sinn und Zweck ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Die Klägerin beruft sich auf das verfassungsunmittelbare Recht der Parteien auf Chancengleichheit und den Grundsatz, daß im vorliegenden Zusammenhang die Gleichheit strikt und formal sei (vgl. BVerfGE 85, 264 ).

    Auch wenn, was hier nicht zu vertiefen ist, das Recht der Parteienfinanzierung zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien möglichst strikt und formal auszulegen und anzuwenden sein sollte (vgl. BVerfGE 85, 264 ), wird die dargelegte Auffassung diesen Anforderungen gerecht.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Dritte Parteien sind an den hier streitigen Rechtsverhältnissen nicht, wie es § 65 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dergestalt beteiligt, daß die erstrebte gerichtliche Entscheidung unmittelbar und zwangsläufig in ihre Rechte eingreift (vgl. dazu grundsätzlich Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f. = NJW 1975, 70 und vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 sowie Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Dritte Parteien sind an den hier streitigen Rechtsverhältnissen nicht, wie es § 65 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dergestalt beteiligt, daß die erstrebte gerichtliche Entscheidung unmittelbar und zwangsläufig in ihre Rechte eingreift (vgl. dazu grundsätzlich Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f. = NJW 1975, 70 und vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 sowie Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92

    Gaststättenerlaubnis, Verpflichtungsklage, notwendige Beiladung, Nachbarn

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Dritte Parteien sind an den hier streitigen Rechtsverhältnissen nicht, wie es § 65 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dergestalt beteiligt, daß die erstrebte gerichtliche Entscheidung unmittelbar und zwangsläufig in ihre Rechte eingreift (vgl. dazu grundsätzlich Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f. = NJW 1975, 70 und vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 sowie Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00
    Zur Begründung hat es ausgeführt (vgl. im einzelnen NVwZ 2000, 336 = DVBl 1999, 1372 = NWVBl 1999, 417): Die Anfechtungsklage sei grundsätzlich zulässig, weil der angefochtene Verwaltungsakt wegen der Wechselbezüglichkeit der den Parteien zustehenden Finanzierungsbeträge Rechtswirkungen auch gegenüber der Klägerin entfalte.
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